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VG Bayreuth, 21.01.2008 - B 3 K 06.1159 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Förderung einer Kinderbetreuungseinrichtung; Planungsermessen; Bedarfsnotwendigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 23.08.2006 - 12 CE 06.1468
Förderung einer Kinderbetreuungseinrichtung - Bedarf
Auszug aus VG Bayreuth, 21.01.2008 - B 3 K 06.1159
Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Klägerin wurde mit rechtskräftigem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 23.08.2006, Az. 12 CE 06.1468, abgewiesen.Zur Begründung seines Antrags auf Klageabweisung nahm er im Wesentlichen Bezug auf die Ausführungen im Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts vom 12.05.2006, Az. B 3 E 06.228 und im Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 23.08.2006, Az. 12 CE 06.1468.
- VG Bayreuth, 12.05.2006 - B 3 E 06.288
Auszug aus VG Bayreuth, 21.01.2008 - B 3 K 06.1159
Nachdem die Klägerin den Antrag des Beigeladenen wegen fehlenden Bedarfs abgelehnt hatte, verpflichtete das Bayerische Verwaltungsgericht Bayreuth die Klägerin im Wege der einstweiligen Anordnung mit Beschluss vom 12.05.2006 (Az.: B 3 E 06.288), an den Beigeladenen einen kommunalen Förderbetrag in Höhe von 17.644,00 EUR für die in dessen Einrichtung erfolgte Betreuung von 15 Kindern im Zeitraum vom 01.01.2006 bis 31.08.2006 vorläufig zu zahlen.